In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Willst du das bei einem anderen Arbeitgeber tun, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Beziehst du Elterngeld, sinkt es, wenn du verdienst. Deshalb lohnt es sich, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus durchzurechnen. Hier stehen die Regeln mit Rechenbeispiel.

Dieser Artikel gehört zum Ratgeber Homeoffice-Jobs für Mütter und Eltern.
Wie viel darfst du in der Elternzeit arbeiten?
§ 15 Abs. 4 BEEG setzt die Grenze: höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats. Das gilt für alle Tätigkeiten zusammen – Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber, ein Minijob anderswo und eine selbstständige Nebentätigkeit werden addiert. Eine Ausnahme gibt es für geeignete Kindertagespflegepersonen.
Der Durchschnitt ist wichtig: Du kannst in einer Woche mehr und in einer anderen weniger arbeiten, solange der Monatsschnitt 32 Stunden nicht übersteigt. Für einen Minijob mit rund 10 Stunden pro Woche spielt die Grenze praktisch keine Rolle; bei einer Teilzeit plus Nebenjob solltest du nachrechnen.
Zustimmung des Arbeitgebers: Wann du sie brauchst
| Situation | Zustimmung nötig? | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber | Antrag auf Teilzeit in Elternzeit | Anspruch unter Bedingungen, u. a. 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate |
| Job bei einem anderen Arbeitgeber | Ja | Ablehnung nur binnen vier Wochen, aus dringenden betrieblichen Gründen, in Textform |
| Selbstständige Tätigkeit | Ja | Gleiche Regel wie beim fremden Arbeitgeber |
Stell den Antrag schriftlich oder per E-Mail und nenne Arbeitgeber, Tätigkeit und Stundenzahl. Reagiert dein Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nicht mit einer begründeten Ablehnung in Textform, kann er die Tätigkeit nicht mehr untersagen. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel vorliegen, wenn du für einen direkten Konkurrenten arbeiten willst.
Was mit dem Elterngeld passiert, wenn du verdienst
Elterngeld ersetzt Einkommen, das wegfällt. Verdienst du nach der Geburt wieder etwas, wird nur noch der Unterschied ersetzt. Nach § 2 Abs. 3 BEEG berechnet sich das Elterngeld dann aus dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt (höchstens 2.770 Euro werden angesetzt) und dem Einkommen danach. Der Ersatzsatz liegt in der Regel bei 67 Prozent, bei niedrigen Einkommen höher, bei höheren etwas darunter.
Das bedeutet auch: Jeder verdiente Euro wird zu einem großen Teil vom Elterngeld abgezogen. Ein kleiner Nebenjob lohnt sich finanziell deshalb weniger, als es auf den ersten Blick aussieht – kann aber für Kontakt zum Beruf, Rentenansprüche oder Abwechslung trotzdem sinnvoll sein.
Rechenbeispiel: Minijob während Basiselterngeld
Beispiel mit vereinfachten Zahlen
- Netto-Einkommen vor der Geburt (Elterngeld-Netto)
- 2.000 €
- Basiselterngeld ohne Job (67 %)
- 1.340 €
- Einkommen aus Minijob nach der Geburt
- 500 €
- Unterschiedsbetrag 2.000 € − 500 €
- 1.500 €
- Basiselterngeld mit Job (67 % von 1.500 €)
- 1.005 €
- Mehr im Monat durch den Minijob (500 € − 335 €)
- 165 €
Vereinfachte Rechnung ohne Werbungskostenpauschale, Geschwisterbonus und Sonderregeln. Die genaue Berechnung macht die Elterngeldstelle; einen offiziellen Rechner bietet das Familienportal des Bundes.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Wer in der Elternzeit arbeiten will, fährt mit Elterngeld Plus oft besser. Statt eines Monats Basiselterngeld bekommst du zwei Monate Elterngeld Plus – höchstens halb so hoch, dafür doppelt so lange und bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes möglich (§ 4 BEEG). Weil das Elterngeld Plus ohnehin auf die Hälfte begrenzt ist, wird ein Teilzeitverdienst oft weniger stark spürbar angerechnet.
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, gibt es den Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate Elterngeld Plus für jeden Elternteil, mindestens zwei und höchstens vier, gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Monaten (§ 4b BEEG).
Tipp: Plane die Kombination aus Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Job, bevor du den Antrag stellst. Die Elterngeldstellen und Familienberatungsstellen rechnen Varianten mit dir durch.
Welche Jobs zur Elternzeit passen
In den ersten Lebensmonaten sind feste Zeiten schwer planbar. Gut passen Tätigkeiten, die du stundenweise und zeitversetzt erledigen kannst:
- Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber im Homeoffice – oft die einfachste Lösung, weil du die Abläufe kennst.
- Datenerfassung mit Abgabeterminen statt fester Schichten.
- E-Mail-Support mit planbaren Schichten, sobald die Betreuung steht – siehe Kundenservice ohne Telefon.
- Freie Aufträge wie Texten, Korrektorat oder Buchhaltung, wenn du an deinen Beruf anknüpfen kannst – mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Vorsicht vor Angeboten, die Eltern mit „Arbeite, wann dein Baby schläft“ locken und ein Startpaket verkaufen. Warum das meist kein Job ist, erklärt der Ratgeber Homeoffice-Jobs für Mütter und Eltern.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sind die Elterngeldstelle deines Landes und bei arbeitsrechtlichen Fragen Gewerkschaft oder Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.
Mehr zum Thema: Welche Homeoffice-Jobs zu Kita-Zeiten passen und wie viel du in welchem Modell verdienen darfst, steht im Ratgeber Homeoffice-Jobs für Mütter und Eltern.


