Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr (210 Tage). Du brauchst dafür kein eigenes Arbeitszimmer. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, ob deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Hier stehen die Regeln, das Zusammenspiel mit der Pendlerpauschale und zwei Rechenbeispiele.

Die Zahlen 2026 auf einen Blick
| Regel | Wert 2026 |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) | 6 Euro pro Homeoffice-Tag |
| Höchstbetrag | 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) | 1.230 Euro im Jahr |
| Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) | 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer |
| Arbeitsmittel sofort absetzbar | bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) je Gegenstand |
Neu ist 2026 vor allem die Pendlerpauschale: Sie beträgt jetzt ab dem ersten Kilometer 38 Cent statt bisher 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Die aktuellen Regeln veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Einen Überblick über alle steuerlichen Fragen im Homeoffice gibt der Ratgeber Homeoffice: Rechte, Steuern, Minijob und Nebenjob.
Wer die Pauschale bekommt
- Überwiegend zu Hause gearbeitet: Du bekommst die 6 Euro für jeden Tag, an dem du den größeren Teil deiner Arbeitszeit in deiner Wohnung arbeitest.
- Kein Arbeitszimmer nötig: Die Ecke im Wohnzimmer oder der Küchentisch genügt.
- Tage im Büro: An Tagen, an denen du auch ins Büro fährst, gibt es die Pauschale normalerweise nicht. Ausnahme: Dir steht beim Arbeitgeber dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann zählt auch ein Tag mit Bürobesuch, wenn du überwiegend zu Hause arbeitest.
- Für Angestellte und Selbstständige: Angestellte tragen sie als Werbungskosten ein, Selbstständige als Betriebsausgabe.
- Auch im Minijob und in Teilzeit: Die Pauschale gilt pro Tag, egal wie viele Stunden du arbeitest, solange du an diesem Tag überwiegend zu Hause arbeitest.
Wann sich die Pauschale wirklich lohnt
Das Finanzamt zieht bei Angestellten automatisch 1.230 Euro Werbungskosten ab, auch ohne Nachweis. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten. Sie bringt dir also nur dann etwas, wenn alle Werbungskosten zusammen, einschließlich Pendlerpauschale, Arbeitsmitteln und Fortbildungen, über 1.230 Euro liegen. Nur der Betrag darüber senkt deine Steuer zusätzlich.
Tipp: Mit 210 Homeoffice-Tagen allein erreichst du 1.260 Euro und liegst damit schon knapp über dem Pauschbetrag. Mit einem Headset, einem Monitor oder dem beruflichen Anteil deiner Internetkosten kommt schnell mehr zusammen. Was du sonst noch absetzen kannst, steht in unserem Artikel Technik für den Kundenservice im Homeoffice.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale
Pro Tag gibt es entweder das eine oder das andere: Für Tage im Homeoffice die 6 Euro, für Tage im Büro die Entfernungspauschale. Arbeitest du teils zu Hause und teils im Büro, kannst du beide im selben Jahr nutzen, nur eben für unterschiedliche Tage. Führe deshalb einen einfachen Kalender, in dem du jeden Homeoffice- und Bürotag festhältst. Dienstpläne oder Zeiterfassung vom Arbeitgeber helfen als Nachweis.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: nur Homeoffice
Maria arbeitet in Vollzeit im Kundenservice, ausschließlich von zu Hause, an 220 Tagen im Jahr. Sie hat ein Headset für 90 Euro gekauft und setzt 20 Prozent ihrer Internetkosten an (240 Euro im Jahr).
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale: 220 Tage, begrenzt auf 210 Tage × 6 € | 1.260 € |
| Headset | 90 € |
| Internet (20 %, höchstens 20 € im Monat) | 48 € |
| Werbungskosten gesamt | 1.398 € |
| über dem Pauschbetrag von 1.230 € | 168 € |
Hinweis zu den Internetkosten: Ohne Einzelnachweis werden in der Regel 20 Prozent der Kosten anerkannt, höchstens 20 Euro im Monat. Bei 240 Euro Jahreskosten sind 20 Prozent also 48 Euro.
Beispiel 2: Homeoffice und Büro
Tom arbeitet an 130 Tagen zu Hause und an 90 Tagen im Büro, das 20 Kilometer entfernt liegt.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale: 130 × 6 € | 780 € |
| Pendlerpauschale: 90 × 20 km × 0,38 € | 684 € |
| Werbungskosten gesamt | 1.464 € |
| über dem Pauschbetrag von 1.230 € | 234 € |
Wie viel Steuern du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent wären es bei Tom rund 60 Euro. Das ist nicht viel, aber du bekommst es mit einer kurzen Eintragung.
Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?
Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du nur absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Dann kannst du entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Für dieselbe Zeit gibt es aber nicht zusätzlich die Tagespauschale. Für die meisten Beschäftigten im Kundenservice ohne eigenes Zimmer ist die Tagespauschale der einfachere Weg.
So trägst du die Pauschale ein
- Anlage N, Werbungskosten: Die Anzahl der Homeoffice-Tage eintragen, das Finanzamt rechnet den Betrag aus.
- Nachweise aufbewahren: Kalender oder Arbeitgeberbescheinigung über die Homeoffice-Tage, Rechnungen über Arbeitsmittel.
- Zuschüsse abziehen: Hat dein Arbeitgeber dir Geräte bezahlt oder steuerfrei erstattet, kannst du sie nicht noch einmal absetzen.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026). Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder die zuständige Stelle.
Mehr zum Thema: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Unfallversicherung, Minijob und Nebenjob im Homeoffice erklärt der Ratgeber Homeoffice.


