Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darfst du 2026 einen Minijob bis 603 Euro im Monat ausüben, ohne dass Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung fällig werden. Einen zweiten Minijob rechnet die Sozialversicherung dagegen zum Hauptjob hinzu. Hier liest du, was bei Abgaben, Steuern, Arbeitszeit und deinem Hauptarbeitgeber gilt, und welche Fallstricke viele übersehen.

Die Grundregeln 2026
| Regel | Wert 2026 |
|---|---|
| Verdienstgrenze im Minijob | 603 Euro im Monat (im Jahresdurchschnitt, bis 7.236 Euro im Jahr) |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro pro Stunde (ab 2027: 14,60 Euro) |
| Höchstarbeitszeit zum Mindestlohn | rund 43 Stunden im Monat |
| Minijobs neben dem Hauptjob, die abgabenfrei bleiben | genau einer |
Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Für 2027 ist bereits eine höhere Grenze angekündigt. Verbindliche Informationen bietet die Minijob-Zentrale. Eine Einführung in Minijob, Midijob und Nebenjob gibt unser Ratgeber Homeoffice: Rechte, Steuern, Minijob und Nebenjob.
Abgaben und Steuern im Minijob neben dem Hauptjob
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung: Für dich fallen im ersten Minijob neben dem Hauptjob keine Beiträge an. Die Pauschalbeiträge zahlt der Arbeitgeber.
- Rentenversicherung: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du zahlst einen kleinen Eigenanteil, bei einem gewerblichen Minijob 3,6 Prozent deines Verdienstes. Du kannst dich auf Antrag bei deinem Minijob-Arbeitgeber befreien lassen, dann gilt brutto gleich netto. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.
- Steuer: Meist zahlt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent, und der Minijob taucht in deiner Steuererklärung nicht auf. Alternativ kann er über deine Steuer-ID abrechnen. Neben einem Hauptjob gilt dann Steuerklasse VI, und es werden deutlich mehr Abzüge fällig. Frag vorher, wie dein Arbeitgeber abrechnet.
Rentenbeitrag oder Befreiung? Der Eigenanteil ist klein, bringt dir aber vollwertige Beitragszeiten, die zum Beispiel für eine Reha oder die Erwerbsminderungsrente zählen können. Neben einem Hauptjob, in dem du ohnehin einzahlst, ist der Vorteil geringer. Lass dich im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Was bei einem zweiten Minijob passiert
Nur ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist damit kein Minijob mehr: Er wird in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig, nur in der Arbeitslosenversicherung nicht. Welcher Minijob der abgabenfreie ist, richtet sich nach der Reihenfolge: Es ist der zuerst begonnene.
Die Minijob-Zentrale erkennt über das Meldeverfahren, wenn jemand mehrere Beschäftigungen hat. Verschweigen hilft also nicht: Dann können Beiträge nachgefordert werden, die zum Teil auch auf dich zurückfallen.
Achtung: Informiere jeden Minijob-Arbeitgeber über deine anderen Beschäftigungen. Die meisten fragen das im Personalfragebogen ab. Falsche Angaben können dazu führen, dass du für Beiträge haftest.
Minijob beim selben Arbeitgeber
Einen Minijob bei deinem Hauptarbeitgeber gibt es nicht: Arbeitest du für denselben Arbeitgeber zusätzliche Stunden, gilt das als eine einzige Beschäftigung. Der Verdienst wird ganz normal mit Steuern und Abgaben abgerechnet. Das gilt auch, wenn die zusätzliche Tätigkeit eine andere ist, etwa Chat-Support zusätzlich zur Telefonschicht.
Den Hauptarbeitgeber informieren
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Pflicht, Nebentätigkeiten anzuzeigen. Verbieten darf dein Arbeitgeber einen Nebenjob nur, wenn seine berechtigten Interessen betroffen sind, zum Beispiel wenn:
- du für die direkte Konkurrenz arbeitest,
- die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird,
- deine Arbeitsleistung im Hauptjob leidet, etwa weil du übermüdet bist.
Im Kundenservice kommt noch ein Punkt dazu: Wenn du im Nebenjob für einen anderen Auftraggeber desselben Dienstleisters oder mit ähnlichen Kundendaten arbeitest, können Vertraulichkeitsregeln betroffen sein. Kläre das offen, bevor du anfängst.
Arbeitszeit und Urlaub
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Jobs zusammen: Werktags sind grundsätzlich höchstens acht Stunden erlaubt, vorübergehend bis zu zehn, wenn im Durchschnitt acht nicht überschritten werden. Zwischen dem Ende der Arbeit und dem nächsten Beginn müssen in der Regel elf Stunden Ruhezeit liegen. Wer 40 Stunden im Hauptjob arbeitet und abends noch Spätschichten im Minijob übernimmt, stößt schnell an diese Grenzen.
Auch im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Mindestlohn. Im Urlaub vom Hauptjob darfst du den Minijob in der Regel weiter ausüben, solange er deine Erholung nicht beeinträchtigt.
Typische Fallstricke
- Mehr Stunden bei höherem Lohn: Steigt dein Stundenlohn, darfst du weniger Stunden arbeiten. Überschreitest du regelmäßig 603 Euro, ist es kein Minijob mehr.
- Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld oder Prämien zählen zum Verdienst im Jahresdurchschnitt.
- Gelegentliches Überschreiten: In bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr ist ein unvorhersehbares Überschreiten erlaubt, wenn du dabei höchstens das Doppelte der Grenze verdienst.
- Selbstständig statt Minijob: Wird dir statt eines Minijobs eine „freie Mitarbeit“ angeboten, gelten ganz andere Regeln für Steuern und Versicherung.
Passende Homeoffice-Minijobs findest du vor allem im Kundenservice. Was du dort verdienen kannst, zeigt unser Artikel Gehalt im Kundenservice-Homeoffice.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026). Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder die zuständige Stelle.
Mehr zum Thema: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Unfallversicherung und Steuern im Homeoffice erklärt der Ratgeber Homeoffice.


